Interview mit Tagbalatt

In Iran sind in diesem Jahr bereits 83 Todesurteile vollstreckt worden. Die Journalistin Dorna Kouzehgar berichtet von der drohenden 84. Hinrichtung: Afsane Norouzi tِtete ihren Vergewaltiger in Notwehr.

Frau Kouzehgar, in wenigen Tagen soll in Iran die 84. Hinrichtung in diesem Jahr vollstreckt werden. Der Fall Afsane Norouzi: eine Frau, die sich gegen die Vergewaltigung durch einen Beamten der Geheimpolizei zur Wehr gesetzt hatte. Der Fall hat bisher die ضffentlichkeit kaum erreicht. Was ist passiert?

Dorna Kouzehgar: Es ist sechs Jahre her, dass Behsad Moghadam, ein hoher Beamter der Geheimpolizei der Insel Kish im Süden Irans, Afsane Norouzi wنhrend der Abwesenheit ihres Ehemannes vergewaltigt hatte. Nicht einmal die iranischen Zeitungen durften jedoch den Namen des Tنters nennen. In Notwehr hatte sich die Frau mit einem Küchenmesser verteidigt. Der Vergewaltiger starb, Afsane wurde des schweren Mordes angeklagt und in das Gefنngnis in Bousher in Südiran eingeliefert.

Der Prozess begann erst drei Jahre spنter. Das Gericht argumentierte in der Anklage, Afsane habe keine angemessene Kleidung getragen, nachdem sie ein Bad genommen hatte, und habe auf diese Weise die Situation für eine Vergewaltigung selbst hervorgerufen, genauer gesagt, sie habe den Vergewaltiger zu seiner Tat verführt. Ebenso vertrat das Gericht die Meinung, Afsane hنtte im Moment des Angriffs zu einem sanfteren, weniger gefنhrlichen Instrument der Selbstverteidigung greifen müssen. Damit war gesagt, dass Afsane nicht das Opfer ist, sondern eine Mِrderin und sich ausserdem der Vergewaltigung hنtte unterziehen müssen.

 

Was sagt das iranische Recht zu einem derartigen Fall?

Afsaneh Norouzi in courtKouzehgar: Das islamische Recht stützte eigentlich die Unschuld des Opfers: Artikel 61 des islamischen Strafrechts lautet: wer aus Notwehr sein Leben, seine Keuschheit, sein Eigentum oder seine Freiheit gegen einen ـberfall oder einen bevorstehenden (vorsنtzlichen) Angriff verteidigt oder wer in Notwehr folgende Bedingungen erfüllt, wird nicht verurteilt oder bestraft: · Die Verteidigung hat im Verhنltnis zu Gefahr und Angriff zu stehen. · Die Tat ist nicht unverhنltnismنssig. · Es ist nicht umgehend mِglich, die Polizei zu rufen, oder es ist nicht wirksam, sie zu rufen, um Angriff oder Gefahr abweisen zu kِnnen.

Was auch immer sich die islamische Regierung im Falle der Selbstverteidigung Afsane Norouzis für Ausnahmen ausbedingen mag, dürfte demnach eine Mordanklage nicht mِglich sein sein.

Der Paragraph, klingt ja sogar wie eine Aufforderung zur Verteidigung der Keuschheit. Stimmt das?

Kouzehgar: Das ist richtig mit einer wichtigen Einschrنnkung. Wenn ein mنnnliches (!) Familienmitglied die Reinheit seiner Frau, Schwester oder Tochter verteidigt und den Tنter dabei tِtet, wird er nicht nur von einer Mordanklage verschont - welche die Todesstrafe bedeutete, sondern er wird in einigen Fنllen sogar ermutigt. Die Rechtsprechung der Sharia verurteilte jedoch mit Afsane Norouzi eine Frau, die sich ihres Angreifers selbst entledigte. Da die Anzahl der Vergewaltigungen in Iran rapide ansteigt, kِnnten Frauen zunehmend zu dieser Art von Selbstverteidigung greifen. Aber nun hat einem islamischen Urteil zufolge eine Frau kein Recht, sich gegen eine Vergewaltigung zu wehren.

In den Augen der islamischen Rechtsauffassung ist eine Frau, die vergewaltigt wurde, also von ihrem Mann abhنngig, für den sie jedoch vom Augenblick der Vergewaltigung an praktisch inexistent ist. Das stellt einen eklatanten Widerspruch in der Auslegung des Selbstverteidigungsrechts dar.

Kouzehgar: Das liegt einzig an der Entscheidung des Richters, der darüber befindet, ob die Frau den Angriff selber verschuldet hat oder nicht. Das erste Urteil im Falls Afsane befand sie für unschuldig. Daraufhin waren jedoch der Richter und der zustنndige Untersuchungsrichter vom Dienst suspendiert worden und es kam zu einem zweiten Verfahren. Der zweite Richter sprach dann das Todesurteil. Es ist offensichtlich, dass zwei vِllig verschiede Urteile gesprochen worden sind.

Gibt es eine Chance der Begnadigung für Afsane Norouzi?

Kouzehgar: Sehen Sie, der Fall der Nigerianerin Amina Lawal, die ebenfalls von einem Sharia-Richter zum Tode verurteilt worden war, erregte grosses ِffentliches Interesse. Die Vollstreckung des Urteils konnte verhindert werden. Anteilnahme und Aufklنrung der ضffentlichkeit kann auch auf diesen Fall positiven Einfluss haben. 83 Opfer von Hinrichtungen in Iran allein in diesem Jahr hatten diese Unterstützung nicht .

Gibt es Aktivitنten von Frauen in Iran, die für Afsane Norouzis Freiheit kنmpfen?

Kouzehgar: Im Gegensatz zu ihren westlichen Kolleginnen haben iranische Frauen um die nackte Existenz zu kنmpfen. Wenn sie anfangen, ِffentlich für Afsanes Leben zu kنmpfen, müssen sie um ihr eigenes Leben fürchten.  

 Dorna Kouzehgar  ist freie iranische Journalistin . Sie arbeitet und publiziert vor allem zu den Themen Allgemeines, Menschenrechte und Frauenfragen in ihrer Heimat.